Bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung (Privacy Impact Assessment) handelt es sich um eine Risokoabschätzung. Es empfiehlt sich für Unternehmen eine solche schon in der Projektplanung durchzuführen, damit nicht Geld und Zeit in Projekte gesteckt werden, welche schließlich so nicht lanciert werden können, weil sie gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Unter gewissen Umständen sind die Datenverantwortlichen bzw. Datenverarbeiter sogar verpflichtet eine solche durchzuführen.
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Bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung (Privacy Impact Assessment) handelt es sich um eine Risokoabschätzung. Es empfiehlt sich für Unternehmen eine solche schon in der Projektplanung durchzuführen, damit nicht Geld und Zeit in Projekte gesteckt werden, welche schließlich so nicht lanciert werden können, weil sie gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Unter gewissen Umständen sind die Datenverantwortlichen bzw. Datenverarbeiter sogar verpflichtet eine solche durchzuführen.
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