Schwesterverein Liechtenstein: Einführung in das Standard-Datenschutzmodell (SDM)
Die DSGVO enthält viele Vorschriften, die in der Praxis zu beachten sind. Oft stellt sich aber die Frage, wie rechtliche Vorgaben konkret umgesetzt werden können.
Hier hilft das Standard-Datenschutzmodell (SDM). Das SDM ist eine Vorgehensweise, mit der die rechtlichen Anforderungen aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in konkrete technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden können. Dabei werden die Grundsätze der DSGVO in sieben sogenannte „Gewährleistungsziele“ umgewandelt (Datenminimierung, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Nichtverkettung, Transparenz und Intervenierbarkeit). Das SDM weist zudem zu jedem Gewährleistungsziel einen Katalog an risikenmindernden Maßnahmen aus. Solche Maßnahmen können auf Grund einer Risikoeinstufung (“normal” oder “hoch”) aus Sicht der betroffenen Personen nötig werden.
Das SDM wurde vom Arbeitskreis Technik der deutschen Datenschutzkonferenz entwickelt.
Referent
Martin Rost ist unter anderem Leiter der Unterarbeitsgruppe “Standard-Datenschutzmodell” (SDM) des Arbeitskreis Technik der deutschen Datenschutzkonferenz.
Ziel der Veranstaltung ist eine Einführung in das SDM.