An E-Mails auf Microsofts Computern in Irland kommen die US-Behörden nicht heran. Das ranghöchste Berufungsgericht der USA hat die Entscheidung einer Vorinstanz gekippt, wonach ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss aus den USA ausreicht, um die Herausgabe von E-Mails aus einem irischen Datencenter der dortigen Microsoft-Tochter zu verlangen.
Um die Entscheidung anzufechten, müsste das Justizministerium vor den Supreme Court, das höchste Gericht der USA, ziehen. Verfahren dort ziehen sich in der Regel über Jahre hin.