Die Straßen sind voll und immer wieder erkennt man Menschen, die Pokémon Go spielen. Doch bevor man auf die Jagd nach virtuellen Monstern gehen kann muss man als User die Nutzungsbedingungen bestätigen und diese stellen sich jedoch aus Sicht des Konsumenten nicht sehr positiv dar.
Um Pokémon Go spielen zu können, müssen die Smartphones einige Daten übermitteln, zum Beispiel den Aufenthaltsort, welchen Weg man zurücklegt, die Spieldauer, oder die Freunde, mit denen man spielt. Andreas Krisch ortet hier einige Probleme: „Die Frage ist schon, auf welcher Rechtsgrundlage das Unternehmen diese doch sehr detaillierten Daten über die teilnehmenden Spieler in die USA transferiert, weil das ist das, was im Hintergrund stattfindet: ein Datenaustausch mit Servern in den USA, um dieses Spiel überhaupt spielen zu können. An möglichen Rechtsgrundlagen dafür kommt eigentlich nur die Zustimmung der Spielenden in Frage.“ (Quelle orf.at)
Der Datenschützer Henry Krasemann (Referatsleiter beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) hat im Auftrag von “Heise Online” die Datenschutz- bzw. Nutzungsbedingungen analysiert und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass man Pokémon Go NICHT ANONYM spielen kann. Der Grund dafür ist, dass der Anbieter “Niantic” alle Rechte an den gesammelten Daten in Anspruch nimmt und sich die Weitergabe von den Userprofilen vorbehält. Einen umfangreichen Bericht über die datenschutzrechtlichen Probleme bei Pokémon Go gibt es auf der Website von heise.de.