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News Placeholder-2021

​Die DS-GVO bringt für Datenübermittlungen in Nicht-EU-Staaten mehr Flexibilität als bislang. So kommen künftig auch genehmigte Verhaltensregeln (Codes of Conduct, CoC) und genehmigte Zertifizierungsmechanismen als Grundlage für derartige Übermittlungen in Betracht. Das Problem von Datenzugriffen ausländischer Behörden bedarf jedoch weiterer Klärung, auch seitens der Aufsichtsbehörden. Das Kurzpapier des BayLDA zu diesem Thema kann hier (pdf) heruntergeladen werden. Quelle: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht