Aus den Ergebnissen der 92. Konferenz der unabhängigen [dt.] Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder am 9./10. November 2016 in Kühlungsborn:
[…] Einen praktikablen Weg, rechtliche Vorgaben des geltenden Datenschutzrechts und zukünftig auch der EU-Datenschutzgrundverordnung in angemessene technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen, soll das Standard-Datenschutzmodell (SDM) eröffnen. Die Konferenz hat das SDM beraten und die Veröffentlichung der aktuellen Version [Anm. V1.0] als Erprobungsfassung beschlossen. Das SDM soll sowohl in der eigenen Kontroll- und Beratungspraxis als auch bei der Planung und beim Betrieb von Datenverarbeitungen durch verantwortliche Stellen im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich erprobt werden. Das SDM wird von einer Arbeitsgremium der Konferenz laufend fortentwickelt. […]
Quelle: Pressemeldung Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern; s.a. Tagungsband AK Technik-Workshop 2015: „Das Standard-Datenschutzmodell – der Weg vom Recht zur Technik“