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Der Nationalrat hat heute, 29.06.2017, das “Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018” beschlossen, mit dem die österreichische Rechtslage an die Datenschutz-Grundverordnung (in Geltung ab 25.5.2018) angepasst wird. Bisher erteilte Einwilligungen zu Datenverarbeitungen bleiben gemäß einem heute eingebrachten und bei der Abstimmung mitberücksichtigten S-V-Abänderungsantrag aufrecht, sofern sie den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen. Näheres ist auch hier nachzulesen.