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News Placeholder-2021

Die Österreichische Datenschutzbehörde (DSB) hat uns einige Entscheidungen aus der deutschen Rechtsprechung zu den Themen:

  • Datenschutzbeauftragte und Kündigungsschutz
  • Klage wegen Weitergabe von sensiblen persönlichen Daten durch eine Privatbank
  • Schadenersatzklage gegen ein Kreditkarteninstitut aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO
  • Klage wegen Weitergabe von Gesundheitsdaten an Behörden

zugesandt.

Hessisches Landesarbeitsgericht 6. Berufungskammer
Zum Kündigungsschutz eines Datenschutzbeauftragten
Hier insbesondere Feststellung der Zahl der regelmäßig mit automatisierter Datenverarbeitung Beschäftigte im Hinblick auf den nachwirkenden Kündigungsschutz nach § 4 f Abs. 3 S. 6 BDSG aF
.

LG Darmstadt 13. Zivilkammer
Die Parteien streiten um Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche aufgrund der Weitergabe von persönlichen Daten an einen Dritten. Die Beklagte ist eine Privatbank. 

Trend zu Klagen auf immateriellen Schadensersatz wegen DSGVO-Verstößen?
Kürzlich hat mit dem LG Darmstadt erstmals ein deutsches ordentliches Zivilgericht ein Unternehmen dazu verurteilt, immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zu zahlen.

Klage gegen Mastercard Europe SA
Der Kläger macht Unterlassungs-, Schadensersatz und Auskunftsansprüche gegen die Beklagte aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO geltend.

Unternehmen hatte nach der Wertung des ArbG Dresden ohne Rechtsgrundlage Gesundheitsdaten des Klägers an Behörden weitergegeben
Das Arbeitsgericht (ArbG) Dresden hat in einer aktuellen Entscheidung einem Kläger einen nicht unerheblichen immateriellen Schadensersatz zugesprochen (Urteil vom 26.08.2020 – 13 Ca 1046/20 BeckRS 2020, 26940).