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Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat gestern, 12.11.2020, im Nachgang zum sogenannten “Schrems II“-Urteil vom 16. Juli 2020, C-311/18 (mehr dazu z.B. hier), zwei Empfehlungsentwürfe veröffentlicht. Diese betreffen zusätzliche Garantien bei internationalen Datentransfers (bislang nur in englischer Sprache verfügbar):

Schrems II: Neuigkeiten vom EDSA zu Datentransfers