Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Kurz-Papier “Der One Stop Shop” (pdf): Die DS-GVO führt das Konzept des One Stop Shop [OSS] ein, wenn es um sog. grenzüberschreitende Verarbeitung personenbezogener Daten geht. Das bedeutet: Bei grenzüberschreitender Verarbeitung ist die sog. federführende Aufsichtsbehörde alleiniger Ansprechpartner des Verantwortlichen bzw. des Auftragsverarbeiters. Für Unternehmen hat das den Vorteil, dass sie wegen ein und derselben Verarbeitung nicht mit mehreren Datenschutzaufsichtsbehörden parallel kommunizieren müssen. Quelle: BayLDA