Eine biometrische Personenidentifikation im öffentlichen Raum etwa durch Videoüberwachung mit automatisierter Gesichtserkennung soll Strafverfolgern in der EU auch in Zukunft nicht erlaubt sein. Ermittlern müsse es nach einem Beitrag auf heise.de zudem verboten werden, private Gesichtserkennungsdatenbanken zu nutzen, wie sie etwa die US-Firma Clearview AI zusammengetragen hat. Dafür macht sich der Ausschuss des EU-Parlaments für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres in einem Berichtsentwurf zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) durch Polizei und Justiz stark.
Auch die EU-Datenschutzbeauftragten sprachen sich unlängst für ähnliche Vorgaben aus. Die EU-Kommission will mit ihren geplanten KI-Regeln nur eine biometrische Identifizierung in Echtzeit grundsätzlich verhindern.