Skip to content
Menu
eu-1473958_1920

Die Europäische Kommission hat am 28. Juni zwei Angemessenheitsbeschlüsse zum Vereinigten Königreich angenommen: einen im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und einen im Rahmen der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung. Beide Beschlüsse traten bereits in Kraft. Personenbezogene Daten können nun ungehindert aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich fließen. Dort gilt für sie ein Schutzniveau, das dem Schutzniveau, das gemäß EU-Recht garantiert wird, der Sache nach gleichwertig ist. Die Geltungsdauer der der Beschlüsse ist auf vier Jahre begrenzt. Das Vereinigte Königreich ist zwar aus der EU ausgetreten, aber seine rechtlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten sind aktuell noch unverändert. Aus diesem Grund wurden die beiden Angemessenheitsbeschlüsse durch die EU-Kommission angenommen. Weitere Informationen finden sie auf der Seite der EU-Kommission.