Gemäß einem Bescheid der Datenschutzbehörde muss der Jö-Bonusclub 2 Millionen Euro Strafe zahlen. Das Kundenbindungsprogramm von Rewe (Billa, Bipa, Penny, Adeg), OMV und weiteren neun Partnern hat nach Ansicht der DSB grobe Mängel bei den Einwilligungserklärungen. In weiterer Folge wurden unerlaubt Informationen von Kunden zum Profiling genutzt.
Damit besteht nach Ansicht der DSB ein Verstoß gegen DSGVO. Das urteil ist noch nicht rechtskräftig. Konkret beanstandet die Datenschutzbehörde nach Medienberichten die Formatierung auf der Webseite des Clubs sowie auf Anmeldeformularen, die an Kundinnen und Kunden verteilt wurden.
So war bei der Einverständniserklärung, die Nutzerinnen und Nutzer ausfüllen konnten, nicht immer eindeutig ersichtlich, dass sie Profiling zustimmen. Das hatte der Jö-Bonusclub zwar unmittelbar nach einem ersten Verfahren eingesehen und auch geändert – allerdings wurden dennoch die bestehenden bereits gesammelten Daten von rund 2,3 Millionen Personen weiterhin verarbeitet. Beim Urteil wurden mehrere Faktoren als strafmildernd berücksichtigt, darunter das erschwerte Geschäft durch die Pandemie und der Umstand, dass der Bonusclub in den letzten Jahren rote Zahlen schrieb.
Der jJö-Bonusclub wird gegen die Strafe der Datenschutzbehörde in der Höhe von zwei Millionen Euro berufen.