BayLDA: Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes gemäß Art. 8 DSGVO
In der DS-GVO regelt Art. 8 DS-GVO neu, was genau zu beachten ist, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern auf eine Einwilligung gestützt wird. Es wird sich in der Praxis jedoch zeigen müssen, wie häufig die Anwendungsfälle des Art. 8 DS-GVO auftreten werden – und wie die Verfahren dazu in der Praxis dann gestaltet werden. Die Besonderheiten hat das BayLDA in einem weiteren Papier [pdf] zusammengefasst. Quelle: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht