EU-Datenschützer segnen Privacy Shield mit Vorbehalten ab
Die europäischen Datenschützer haben dem neuen transatlantischen Abkommen zur Übermittlung von Daten in die USA unter Vorbehalt ihren Segen erteilt. Das „Privacy Shield“ genannte Abkommen war Mitte Juli von der EU-Kommission verabschiedet worden. Auch wenn in der endgültigen Fassung einige Bedenken der Datenschützer berücksichtigt wurden, seien noch nicht alle ausgeräumt, teilte die Artikel 29 Gruppe der Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedsstaaten am Dienstag in Brüssel mit. Bei der geplanten Überprüfung in einem Jahr müsse es deshalb im Wesentlichen darum gehen, die Wirksamkeit des Privacy Shields zu bewerten, betont die Artikel 29 Gruppe. Die Datenschützer wollen dabei vor allem darauf achten, ob die Schutzmechanismen ausreichend funktionieren. Bis dahin wollen die Datenschützer betroffene Bürger aktiv beraten und unterstützen.
Presseerklärung der Artikel 29 Gruppe der Datenschutzbeauftragten