BRD: Kurzüberblick zur Einwilligung gemäß DSGVO u. Weitergeltung erteilter Einwilligungen

​Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht: Die Einwilligung nach der DS-GVO ist als eine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Verarbeitung personenbezogener Daten nur wirksam, wenn sie freiwillig und – bezogen auf einen bestimmten Fall – informiert abgegeben wird. Welche Änderungen sich künftig hierbei ergeben und wie insbesondere mit bereits nach dem BDSG erteilten Einwilligungen umgegangen werden muss, hat das BayLDA in einem kurzem Papier (pdf) zusammengefasst. Quelle: BayLDA