Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)
In Europa gibt es klare rechtliche Rahmenbedingungen, welche Unternehmen dazu verpflichten, entsprechende interne Kanäle für Hinweise auf Verstöße einzurichten. Die Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Union, die in Österreich mit dem HinweisgeberInnenschutzgetz (HSchG) umgesetzt wurde, schreibt vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ein internes Hinweisgebersystem einrichten müssen.
Michael Nuster wird im Rahmen eines MS-Teams Meetings gemeinsam mit Michael Mrak über den aktuellen Stand und etwaige datenschutzrechtliche Implikationen des Gesetzes sprechen.